Wir alle fragen uns: Wie könnte unser Alltag nach all den harten aber notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie aussehen? Wie können sich wieder mehrere Menschen gemeinsam an einem Ort - in der Buchhandlung an der Ecke, beim Friseur, im Fitnessstudio, bei der Fahrschule, in einer Schulklasse oder im Bus zum Berufsverkehr - aufhalten?
Ein mögliches Szenario ist das verpflichtende Tragen von einfachen Masken einzuführen. In Jena ist sie im Supermarkt, im ÖPNV und unter bestimmten Bedingungen auch am Arbeitsplatz bereits Pflicht.
Ob und wie stark selbstgenähte oder einfache OP-Masken wirklich vor einer Ansteckung schützen, ist auch unter Experten umstritten. Oft wird jedoch festgehalten, dass zumindest ein Fremdschutz besteht und der eventuell infizierte Träger sein Gegenüber bei engerem Kontakt vor einer möglichen Infektion bewahren kann.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt dazu: “Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.”
Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt mittlerweile: “ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.“
Das RKI weist aufgrund fehlender Studien und der unterschiedlichen Stoff-Beschaffenheit von selbst hergestellten Mund-Nasen-Bedeckungen jedoch auch darauf hin, “dass eine (Selbst-)Isolation symptomatisch Erkrankter unabhängig vom Einsatz von MNB trotzdem erforderlich bleibt.” [Robert Koch-Institut: Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19, Epid Bull 2020;19:3 – 5]
Das BfArM betont in ihren Ausführungen ausdrücklich das richtige Tragen. Es gibt deshalb wichtige Hinweise für uns, die wir trotz oder mit einer Nasen-Mund-Bedeckung unbedingt beachten sollten:

Wichtige Hinweise für die sachgemäße Verwendung von Community-Masks oder Nasen-Mund-Bedeckungen:
Auch mit einer Maske sollten wir die Hygienevorschriften, wie vom RKI oder der BZgA beschrieben, unbedingt einhalten.
Der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 - 2 m zu anderen Menschen sollten wir auch mit einer Nasen-Mund-Bedeckung einhalten.
Beim Anziehen einer Maske sollten wir darauf achten, dass wir die Innenseite nicht kontaminieren. Die Hände sollten wir deshalb vorher gründlich mit Seife waschen.
Wir müssen die Maske richtig über Mund, Nase und Wangen platzieren, damit sie an den Rändern möglichst eng anliegt. Das minimiert das Eindringen von Luft an den Seiten.
Bei der ersten Verwendung sollten wir testen, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
Eine durch langes Tragen durchfeuchtete Maske sollten wir umgehend abnehmen und ggf. austauschen.
Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte wir sie möglichst nicht berühren.
Nach Absetzen der Maske sollten wir die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich waschen (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
Die Maske sollte wir nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahren oder sofort waschen. Um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden, sollten wir sie nur möglichst kurze Zeit aufbewahren.
Masken sollten wir nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad waschen und anschließend vollständig trocknen. Dabei sollten wir eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl beachten, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
Sofern vorhanden, sollten wir außerdem unbedingt alle Herstellerhinweise beachten.
Quellen und weitere Hinweise unter:
Praktische Nähanleitung:
Die InfectControl-Geschäftsstelle sitzt in Jena und ist deshalb von der Maskenpflicht betroffen. Wir setzen auf die selbstgenähten Varianten, um den Mangel an medizinisch benötigten Masken nicht zu verstärken. Nach einer Woche Maskenpflicht möchten wir hinsichtlich Alltagstauglichkeit, Tragekomfort und Schnelligkeit bei der Herstellung folgende Nähanleitung empfehlen:
Ansprechpartnerin

Friederike Gawlik
Wissenschaftskommunikation
Telefon: +49 3641 532-1058
Telefax: +49 3641 532-2058
friederike.gawlik@leibniz-hki.de
Interessantes
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen über den Forschungsverbund, seine Projekte und infektionsrelevante Themen.